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Barrierefreiheit

Gem. § 3 Abs. 3 BFSG bin ich von der Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen.

Sollte ihnen ein Anruf den Kontakt zu mir erleichtern, rufen Sie mich gerne an, ich werde ihnen gerne alle Fragen zu meinem ANgebot persönlich beantworten.

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