Unternehmensbewertung

Sie möchten Ihr Unternehmen veräußern oder auf die nächste Generation übertragen und suchen eine gerechte Grundlage für einen Erbausgleich ?

Sie möchten sich an einem Unternehmen beteiligen, es erwerben oder sich mit einem Management-Buy-Out selbständig machen ?

Eine solide und belastbare Unternehmensbewertung sollte in diesen Fällen unbedingt durchgeführt werden.

Meine Leistung

Ich erstelle für Sie bedarfsabhängig Unternehmensbewertungen nach EBIT- und Umsatz-Multipleverfahren, der Discounted Cash Flow-Methode, Ertragswertverfahren, Substanz / Liquidationswertverfahren und Stuttgarter Verfahren.

Informationen

Eins vorweg: "Den" alleinigen und richtigen Unternehmenswert gibt es nicht.

Der Unternehmenswert ergibt sich durch die Bewertung unterschiedlicher wertbestimmender Faktoren im Einzelfall unter Berücksichtigung des Bewertungszieles.

Daher kann ein durch eine Bewertung ermittelter Unternehmenswert immer nur ein Indiz und Plausibilisierungsgröße für eine mögliche Marktrealisierung sein.

Zwangsläufige Ungenauigkeiten von Plandaten wie Umsatzerlösen und Erträgen, die Berücksichtigung des richtigen Abzinsungsfaktors, eingeschränkte Verfügbarkeit und Aussagekraft von Vergleichsdaten, Verkehrswertermittlung ohne tatsächliche Realisierung, Prämissen und Schätzungen haben Auswirkungen auf die Genauigkeit des Ergebnisses.

Das Ergebnis einer seriösen Unternehmensbewertung kann also nur eine Bandbreite angeben, innerhalb deren sich der Unternehmenswert im Falle eines Verkaufes bewegen sollte.
Daher sollten stets mehrere Methoden zur Bewertung eines Unternehmens durchgeführt werden, um eine umfängliche Wertbestimmung vornehmen zu können.

Unterschiedliche Ergebnisse je nach Verfahren

Je nach Zielsetzung und Bewertungsmethode ergeben sich erhebliche Bewertungsunterschiede.

So kann bei ein und demselben Unternehmen mit einem Jahresgewinn von etwa 100.000,00 € je nach Bewertungverfahren der Unternehmenswert zB. zwischen 500.000,00 € bis weit über eine Million € betragen.

Die gängigsten Bewertungsverfahren im Überblick

Ertragswertverfahren

Die Ertragswertmethode nach IDW-Standard (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) basiert auf der Ertragskraft der Vergangenheit.

Dieses Verfahren ist sehr verbreitet und erfüllt die sog. Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung.

Die Erträge der Vergangenheit sind jedoch nur Indiz und stellen allein keine sinnvolle Bewertungsgrundlage dar.

Vielmehr stellt der Unternehmenswert den abgezinsten Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge dar, dem sog. Barwert.

Vorteil

Der Käufer kann den Kaufpreis nur durch künftige Gewinne erwirtschaften und hat bei dem Ertragswertverfahren einen realen Bezug zu den Erträgen, die das Unternehmen erwirtschaften kann.

Nachteil
Die Parameter der Bewertung (die künftigen Betriebsergebnisse sind lediglich Schätzungen) und dementsprechend unsicher. Fraglich ist, ob die künftigen Erträge im Ist genau so erzielt werden, wie bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt. Vielfach führt dies in Verkaufsverhandlungen zu Differenzen über die Annahmen. De facto gibt es zu jedem beliebigen Ertragswert einen passenden Business Case.


Discounted Cash Flow Methode

Das sog. DCF-Verfahren berücksichtigt zusätzlich zu dem ermittelten Ertragswert (als Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung) die tatsächlichen künftigen Zahlungsströme durch entsprechende Korrekturen des Betriebsergebnisses um Kosten, die keine Ausgaben sind, dh. um Aufwand, der nicht zu einem Liquiditätsabfluß führt, wie zB. Abschreibungen.
Andererseits können kalkulatorische Positionen wie zB. der Unternehmerlohn, der die eigene künftige Arbeitsleistung repräsentiert, berücksichtigt werden.

Eine wesentliche Bewertungsgrundlage bildet hier wie beim Ertragswertverfahren ein belastbarer Busines Case für das laufende und bis zu fünf Folgejahren.

Im Übringen entspricht die DCF-Bewertung als nutzenorientierte Bewertungsmethode dem Ertragswertverfahren.

Substanzwertverfahren

Das Substanzwertverfahren will quasi die Wiederherstellungskosten des Unternehmens ermitteln, die entstehen würden, wenn man das Unternehmen im gegenwärtigen Zustand (unter Berücksichtigung der Alterstruktur der vorhandenen Vermögensgegenstände) neu errichten wollte.

Dies entspricht im wesentlichen einer Bewertung der Vermögenswerte und Schulden der Bilanz mit dem aktuellen Verkehrswerten.

Das Substanzwertverfahren stellt vor allem dann ein sinnvolles Bewertungsverfahren da, wenn das Unternehm über erhebliche Vermögenswerte verfügt, denen keine adäquate Ertragskraft inne wohnt, zB. Immobilien und Finanzanlagen.

In diesen Fällen ergänzt der Substanzwert als Mindestwert die Bewertung nach der Ertragskraft.

Sonderfall Liquidationswert
Hier wird unterstellt, dass das Unternehmen aufgegeben wird. In diesem Fall wird geschätzt, welche Verkaufserlöse mit den Wirtschaftsgüter bei sofortiger Veräußerung erzielt werden könnte.

Die Summe dieser geschätzten Verkaufserlöse stellt nach Abzug der Verbindlichkeiten den Liquidationserlös dar.

Da diese Bewertungmethode Chancen der zukünftigen Entwicklung bei Fortführung (Going-Concern-Prinzip) vernachlässigt, eignet sich diese Methode nicht zur Kaufpreisermittlung im Falle des Unternehmensverkaufes.

Mittelwertverfahren

Das Mittelwertverfahren versucht aus den unterschiedlichen Ergebnissen der Bewertung nach Substanz- und Ertragswertverfahren einen Mittelwert zu bilden, indem Substanzwert und Ertragswert gewichtet miteinander kombiniert werden.

Dies geschieht durch Ermittlung sowohl eines Substanz- wie eines Ertragswertes und sachgerechte Festlegung der Gewichtung im Mittelwert.

Der Unternehmenswert ergibt sich dann aus der gewichteten Addition von Substanz- ud Ertragswert.

Beispiel:

Der Ertragswert eines Unternehmens beträgt 500.000,00 €, bei der Substanzbewertung ergeben sich 300.000 € Unternehmenswert.

Bei einer Gewichtung des Ertragswert von 2/3 des Gesamtwertes und des Substanzwert mit 1/3 ergibt sich folgender Unternehmenswert :

(Ertragswert 500.000,00 € x 66,67 %)
+ (Substanzwert 300.000,00 € x 33,33 %)
= 433.333,33 Gesamtwert des Unternehmens nach dem Mittelwertverfahren

EBIT- und Umsatz-Multiples-Verfahren

Diese vergleichsorientierten Umsatz- und Gewinnmultiplikatorenverfahren werden zunehmend häufiger angewandt.

Bei diesen Verfahren wird der EBIT (earnings before interest and taxes, das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) mit sog. Multiplikatoren multipliziert.

Die jeweils anwendbaren Multiplikators ergeben sich dabei aus Marktbeobachtungen vergleichbarer Unternehmen.

Bei börsennotierten Unternehmen sind diese Zahlen relativ gut zu ermitteln, gerade bei kleineren Unternehmen, zB. einem Fitnessstudio, sind diese Werte jedoch selten transparent und können nur anhand vergleichbarer, bekannter Transaktionen ermittelt werden.

Wegen der mangelnden Verfügbarkeit von belastbaren Vergleichsgrößen können diese Verfahren bei der Bewertung speziell von kleinen und mittleren Unternehmen nur einen groben Anhaltspunkt für eine Bewertungsbandbreite liefern.

Vorteil
Im Gegensatz zu den Ertragswertverfahren, die sich auf eine Schätzung der Zukunft begründen, leitet sich die Bewertungen nach dem Multiplikatorverfahren aus objektiv, beobachtbaren Kriterien ab.

Nachteil
Bei der Ermittlung der Multiples muß berücksichtigt werden, dass eben auch Unternehmen der selben Branche nur vergleichbar, aber niemals identisch sind.
Daher werden bei der Bewertung nach den Multipleverfahren lediglich Bandbreiten für eine Bewertungsober- und -untergrenze ermittelt.

Stuttgarter Verfahren

Das Stuttgarter Verfahren ist ein von der Finanzverwaltung entwickeltes und angewandtes Verfahren zur Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz (BewG).

Das Stuttgarter Verfahren basiert auf der Grundlage der Berücksichtigung sowohl des Vermögenswertes als auch des Ertragswertes nach einer feststehenden Gewichtung und stellt somit eine Spezialform des Mittelwertverfahrens mit definierter Ermittlungslogik dar.

In der Praxis stellt dieses Verfahren gerade für die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen eine geeignete Bewertungsmethode dar und eignet sich auf Grund der Bestimmtheit auch für eine von Vorneherein festgelegte Wertermittlung im Auseinandersetzungsfall.