Änderungen bei Kinderbetreuungskosten 2025
Mehr Steuerersparnis für Eltern ab 2025 - bis zu 800 Euro mehr für die Kinderbetreuung absetzen!
Gute Neuigkeiten für Eltern, die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren haben.
Ab dem Steuerjahr 2025 bringen diese Ausgaben mehr Steuerersparnis.
Das Finanzamt zieht jetzt 80 Prozent statt bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von maximal 4.800 Euro jährlich als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab.
Die Steuerentlastung für Kinderbetreuung gibt es nicht automatisch. Eltern müssen dafür für jedes Kind die Anlage Kind einreichen.
Details erklärt Steuerberater Lukas Hendricks im Video: